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   BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83   

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https://dejure.org/1983,2379
BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1983 - 2 StR 492/83 (https://dejure.org/1983,2379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schußwaffe - Milderung des Strafrahmens bei geminderter Schuldfähigkeit - Berücksichtigung eines Waffeneinsatzes bei einer versuchten Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Wäre sie in diesem Fall unter zusätzlicher Heranziehung des Milderungsgrundes gemäß §§ 23, 49 StGB dennoch zur Anwendung des § 213 StGB gekommen, so wäre eine weitere Senkung des Strafrahmens gemäß § 50 StGB ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 11.03.1980 - 1 StR 93/80

    Anforderungen an die Annahme eines minderschweren Falles des Totschlages -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Diese Wahl muß er aber auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände treffen, "gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen" (BGH, Beschluß vom 11. März 1980 - 1 StR 93/80 mit Nachweisen; Eser, NStZ 1981, 429, 432; Horn in SK, StGB § 213 Rdn. 12 - den dazu im Widerspruch stehenden Ausführungen Rdn. 14 am Ende kann nicht gefolgt werden).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Entgegen ihren Ausführungen (und den damit angesprochenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, z.B. Beschluß vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 mit Nachweisen) hat sie in diesem Zusammenhang nicht das "Bild der Tat", sondern von mehreren maßgeblichen Gesichtspunkten nur einen benannten Strafmilderungsgrund ins Auge gefaßt.
  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Wäre sie in diesem Fall unter zusätzlicher Heranziehung des Milderungsgrundes gemäß §§ 23, 49 StGB dennoch zur Anwendung des § 213 StGB gekommen, so wäre eine weitere Senkung des Strafrahmens gemäß § 50 StGB ausgeschlossen gewesen (vgl. BGHSt 26, 311; BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 382/81).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Auch außerhalb der Tatausführung liegende Umstände sind zu berücksichtigen, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden (BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Auszug aus BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83
    Auch außerhalb der Tatausführung liegende Umstände sind zu berücksichtigen, wenn sie wegen ihrer engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt zulassen oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewähren, also mit dem Tatgeschehen eine konkrete Sinneinheit bilden (BGH, Urteile vom 26. Juli 1983 - 1 StR 447/83 mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen sowie vom 7. September 1983 - 2 StR 412/83).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters zwischen dem Strafrahmen aus § 213 StGB und dem über § 49 Abs. 1 StGB (hier in Verbindung mit § 21 StGB) gemilderten Strafrahmen des § 212 Abs. 1 StGB zu wählen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 492/83, NStZ 1984, 118; Fischer aaO § 213 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Zu den Umständen, die der Einstufung als minder schwer entgegenstehen können, zählen etwa die Leichtfertigkeit, mit der sich der Täter in die Tatsituation brachte (zum Führen einer Schußwaffe bei einer vom Täter erwarteten Auseinandersetzung vgl. BGH NStZ 1984, 118) oder auch die Tatsache, daß das Opfer zur Tat nicht den geringsten Anlaß gab.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 20.11.1987 - 2 StR 410/87

    Strafbemessung: Widersprüchliche bzw. lückenhafte und auf Vermutungen beruhende

    An Verhaltensweisen, die die Täterpersönlichkeit kennzeichnen und Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat oder die Einstellung des Angeklagten zu ihr zulassen (vgl. BGH NStZ 1984, 118; 1985, 545; BGH, Beschluß vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86), hat die Strafkammer angeführt, der Angeklagte habe sich im Frühsommer des Jahres 1985 zusammen mit B. "als Haschischlieferant zu etablieren (versucht).
  • BGH, 10.09.1985 - 2 StR 454/85

    Anforderungen an einen minder schweren Fall im Sinne des § 226 Abs. 2 StGB -

    Auch das ist fehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1984 - 2 StR 108/84 und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; BGH NStZ 1984, 118).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

    Zwar ist ein Vor- (oder Nach -)Tatverhalten dann, auch zuungunsten des Täters, berücksichtigungsfähig, wenn es wegen seiner engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (vgl. BGH NStZ 1984, 118 mit Nachweisen).
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